{"id":4435,"date":"2023-09-19T15:56:16","date_gmt":"2023-09-19T15:56:16","guid":{"rendered":"https:\/\/pelikastri.com\/abgs\/"},"modified":"2025-09-13T15:39:27","modified_gmt":"2025-09-13T15:39:27","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/agbs\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"4435\" class=\"elementor elementor-4435 elementor-881\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f2af507 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"f2af507\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-d157680 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"d157680\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">AGBs \u2013 PELI KASTRI<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-46b807c elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"46b807c\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DES PELI KASTRI <br>\nBETREFFEND BEHERBERGUNG (Fassung Juli 2023)<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-fe48f4a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"fe48f4a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><b>1. Geltungsbereich<br><\/b>1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen, welche die IKE Athina mit dem Sitz in Griechenland, Kastri, eingetragen&nbsp; unter AFM 801407844,&nbsp;(im Folgenden \u201ePeli\u201c) gegen\u00fcber dem Gast und seinen jeweiligen Begleitpersonen, welche Lieferungen und Leistungen von Peli in Anspruch nehmen (im Folgenden gemeinsam \u201eGast\u201c), einem Veranstalter oder sonstigen Vertragspartnern, welche f\u00fcr einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschlie\u00dfen (im Folgenden \u201eVertragspartner\u201c), aus oder in Zusammenhang mit einem Beherbergungsvertrag erbringt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Die Lieferungen und Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs\u00fcberlassung von Zimmern und sonstigen R\u00e4umlichkeiten, bspw. f\u00fcr Seminare, Tagungen, Pr\u00e4sentationen, und sonstigen Veranstaltungen, sowie allen damit zusammenh\u00e4ngenden weiteren Lieferungen und Leistungen von Peli, auf Grundlage des zwischen Peli und dem Vertragspartner abgeschlossenen Beherbergungsvertrages (im Folgenden in Bezug auf alle oben genannten Lieferungen und Leistungen \u201eBeherbergungsvertrag\u201c). Peli ist berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen durch Dritte zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>1.2. Diese AGB beziehen sich auf den Beherbergungsvertrag, der mit Peli abgeschlossen wird. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Peli diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Gegenbest\u00e4tigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGBs werden hiermit widersprochen.<\/p>\n<p><strong>2. Vertragsabschluss und Anzahlung<\/strong><br>2.1. Die Angebote von Peli auf deren Website pelikastri.com sind unverbindlich.<\/p>\n<p>2.2. Buchungen durch den Vertragspartner sowie m\u00fcndliche Absprachen gelten erst dann als angenommen bzw. verbindlich, wenn sie von Peli mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich best\u00e4tigt bzw. ausdr\u00fccklich&nbsp; vereinbart wurden. Korrespondenz jeglicher Art, die lediglich den Eingang einer Buchung best\u00e4tigt (wie z.B. \u2013 jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf \u2013 automatisch generierte, per E-Mail versandte elektronische Empfangsbest\u00e4tigungen bei Buchungen \u00fcber die Buchungsplattform), gilt nicht als Annahme der eigentlichen Buchung. Stillschweigen von Peli gilt nicht als Zustimmung. Enth\u00e4lt die Buchungsbest\u00e4tigung von Peli \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Buchung, so gelten diese \u00c4nderungen als vom Vertragspartner genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht. F\u00fcr etwaige Irrt\u00fcmer im Rahmen des Buchungsvorganges \u00fcbernimmt Peli keine Verantwortung bzw. \u00dcberpr\u00fcfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Vertragspartners prompt, sp\u00e4testens jedoch binnen 2 Stunden, nach Empfang der Buchungsbest\u00e4tigung erfolgt.<\/p>\n<p>2.3. Wenn der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten abschlie\u00dft, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner Peli. Der Besteller hat Peli darauf rechtzeitig und vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen, seine schriftliche Bevollm\u00e4chtigung f\u00fcr den konkreten Vertragsabschluss zu \u00fcbersenden bzw. zu \u00fcbergeben und Peli den Namen und die Anschrift des tats\u00e4chlichen Vertragspartners mitzuteilen. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollm\u00e4chtigung durch den (intendierten) Vertragspartner gilt der Besteller selbst als Vertragspartner und haftet, ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, f\u00fcr das Erf\u00fcllungsinteresse.<\/p>\n<p>2.4. Peli ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung) bis zu 100% der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuer vom Vertragspartner zu verlangen. Die Buchung gilt in diesem Fall erst als mit Eingang der geforderten Sicherheitsleistung\/Anzahlung bei Peli durch den Vertragspartner get\u00e4tigt, wobei der Beherbergungsvertrag in diesem Fall erst durch neuerliche Annahme der Buchung durch Peli zustande kommt.<\/p>\n<p>2.5. In jedem Fall hat der Vertragspartner bei Buchungen der nachfolgenden Gr\u00f6\u00dfenordnungen verpflichtend eine Anzahlung in H\u00f6he von 90% der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer zu den nachfolgend genannten Terminen zu leisten wie folgt:<\/p>\n<p>&#8211; ab 2 Zimmern sp\u00e4testens 30 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des ersten Kalendertages der Beherbergung im Peli Kastri Guesthouse (im Folgenden \u201eAnreisetag\u201c);<br>&#8211; ab 4 Zimmern sp\u00e4testens 60 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Anreisetages;<br>&#8211; ab 6 Zimmern sp\u00e4testens 90 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Anreisetages.<\/p>\n<p>Die Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB gelten sinngem\u00e4\u00df. Die Anzahlung ist auf die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer anzurechnen.<\/p>\n<p>2.6. Ger\u00e4t der Vertragspartner mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, ist Peli ungeachtet der Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB zur Aufk\u00fcndigung des jeweils betroffenen Beherbergungsvertrages nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung (per E-Mail ausreichend) und Nachfristsetzung von 2 Banktagen aus wichtigem, vom Vertragspartner zu vertretendem Grund, berechtigt. Eine solche Aufk\u00fcndigung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Peli zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabh\u00e4ngigen) Stornogeb\u00fchren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzanspr\u00fcche von Peli bleiben dadurch unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p><strong>3. Vertragssumme\/Preise und Zahlungskonditionen<\/strong><br>3.1. Die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses g\u00fcltigen Preisliste oder der Vereinbarung zwischen Vertragspartner und Peli . S\u00e4mtliche Preise verstehen sich zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer, lokaler Abgaben und f\u00fcr die jeweils geringste anwendbare Einheit (Personen, Tage, etc.). Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den vereinbarten Gegenstand der Lieferungen und nach Vertragsabschluss, gilt die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer entsprechend angepasst; bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung\/Beherbergung 3 Kalendermonate \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>3.2. Die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern der best\u00e4tigten Buchung ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Punkten 3.1 und 3.3 dieser AGB bindend. Allf\u00e4llige Sonderpreise oder -konditionen, die tempor\u00e4r als Aktion ausgelobt werden, gelten nicht f\u00fcr einen bereits geschlossenen Beherbergungsvertrag, auch wenn sich diese Sonderpreise oder -konditionen auf den Zeitpunkt der Beherbergung beziehen.<\/p>\n<p>3.3. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und dem Anreisetag 3 Kalendermonate, so ist Peli berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer entsprechend anzuheben. Die vereinbarte Vertragssumme ver\u00e4ndert sich in diesem Fall im gleichen Verh\u00e4ltnis wie sich der Verbraucherpreisindex ver\u00e4ndert. Basis der Wertsicherung ist die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses ver\u00f6ffentlichte Indexzahl (= 100), Vergleichsindex ist der letzte ver\u00f6ffentlichte Index vor Beginn des ersten Kalendertages der Beherbergung im Peli Guesthouse und Peli Kastri Areal.&nbsp;<\/p>\n<p>3.4. Peli wird den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) \u00fcber die gew\u00fcnschte Preiserh\u00f6hung nach obigen Bestimmungen informieren. Der Vertragspartner hat das Recht, binnen 3 Kalendertagen ab schriftlicher Information vom jeweils betroffenen Beherbergungsvertrag schriftlich (per E-Mail ausreichend) zur\u00fcckzutreten, wenn er die nach obigen Bestimmungen erh\u00f6hte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer nicht akzeptiert. Peli kann einen solchen R\u00fccktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Peli auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Erh\u00f6hung der Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer binnen wiederum 3 Kalendertagen ab Zugang der K\u00fcndigung durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegen\u00fcber dem Vertragspartner verzichtet.<\/p>\n<p>3.5. Die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer kann von Peli weiters ge\u00e4ndert werden, wenn der Vertragspartner \u00c4nderungen in der Buchung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der G\u00e4ste und des Mietzeitraums, vornimmt.<\/p>\n<p>3.6. Der Zahlungsanspruch von Peli ist unverz\u00fcglich ab Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug f\u00e4llig. Peli steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistung zu. Eine Rechnung gilt sp\u00e4testens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempf\u00e4nger zugegangen, sofern kein fr\u00fcherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten bei Unternehmern als Vertragspartner Verzugszinsen in der H\u00f6he von 9% \u00fcber dem Basiszinssatz pro Jahr als vereinbart. Dies gilt ebenso f\u00fcr die in Verbindung mit den gebuchten Lieferungen und Leistungen stehenden Kosten und Auslagen von Peli gegen\u00fcber Dritten, soweit diese Kosten und Auslagen im Beherbergungsvertrag festgelegt oder vom Vertragspartner genehmigt worden sind oder mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen \u00fcblicherweise verbunden sind.<\/p>\n<p>3.7. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen von Peli verbundenen, angemessenen und zweckm\u00e4\u00dfigen Kosten und Aufw\u00e4nde, wie insbesondere tarifm\u00e4\u00dfig festgelegte Inkassokosten bzw. Mahnkosten, wie insbesondere anwaltliche Mahnschreiben, zu tragen. Im Falle von Mahnungen beh\u00e4lt sich Peli vor, pro versendetem Mahnschreiben eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von \u20ac 15,&#8211; zuz\u00fcglich Umsatzsteuer zu verrechnen.<\/p>\n<p>3.8. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt Peli, alle weiteren und zuk\u00fcnftigen Leistungen zur\u00fcckzuhalten und die Erf\u00fcllung der Leistungen jedenfalls von einer Sicherheitsleistung oder Anzahlung in H\u00f6he von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>3.9. Zahlung sowie Sicherheitsleistungen und Anzahlungen sind ohne Abzug, soweit nicht anders vereinbart, f\u00e4llig. Kosten von Geldtransaktionen (z.B. \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt in jedem Fall der Vertragspartner. F\u00fcr Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Peli ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zur\u00fcckzuweisen.&nbsp; Gutscheine (Voucher) von Reiseveranstaltern Seminaranbietern werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein Abkommen besteht bzw. wenn entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>3.10. Nutzt der Vertragspartner f\u00fcr die Bezahlung eine Kreditkarte, auch ohne diese physisch vorzulegen (z.B. \u00fcber Telefon, Internet o.\u00e4.), ist der Vertragspartner im Verh\u00e4ltnis zu Peli nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegen\u00fcber diese Belastung zu widerrufen.<\/p>\n<p>3.11. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer oder ist er damit im Verzug, so steht Peli das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu, wobei der Anschein als vereinbart gilt, dass alle in die vom Vertragspartner gemieteten R\u00e4ume eingebrachten Sachen in dessen unbelasteten Eigentum stehen. Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht Peli weiters zur Sicherung seiner sonstigen Forderungen aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere f\u00fcr Verpflegung, sonstige Auslagen, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden, und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art zu.<\/p>\n<p>3.12. Der Vertragspartner kann gegen\u00fcber einer Forderung von Peli nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde. Sinngem\u00e4\u00df gilt dies f\u00fcr die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Solche Forderungen d\u00fcrfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Peli abgetreten werden.<\/p>\n<p>3.13. Der Vertragspartner ist \u2013 so nicht anders schriftlich vereinbart \u2013 verpflichtet, sp\u00e4testens am Abreisetag die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch den Vertragspartner und\/oder die ihm zurechenbaren G\u00e4ste entstanden sind, jeweils zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer und andren Abgaben zu bezahlen. F\u00fcr derartige Mehrbetr\u00e4ge haften, soweit nicht anders ausdr\u00fccklich schriftlich (per E-Mail ausreichend) vereinbart, der Vertragspartner und jeder der ihm zurechenbaren G\u00e4ste (soweit vollj\u00e4hrig) zur ungeteilten Hand.<\/p>\n<p>3.14. Peli akzeptiert ausschlie\u00dflich Euro.<\/p>\n<p>3.15. Peli steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Lieferungen und Leistungen zu.<\/p>\n<p><strong>4. Nutzung und \u00dcbergabe der R\u00e4umlichkeiten, Abreise<\/strong><br>4.1. Die Zurverf\u00fcgungstellung von Zimmern und\/oder sonstigen R\u00e4umlichkeiten, erfolgt ausschlie\u00dflich zu Beherbergungszwecken bzw. den jeweils vereinbarten Veranstaltungszwecken, sofern Peli nicht eine alternative Nutzung der R\u00e4umlichkeiten ausdr\u00fccklich und schriftlich im Einzelfall genehmigt hat. Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gebuchten Zimmer und\/oder sonstigen R\u00e4umlichkeiten sowie der sonstigen Einrichtungen von Peli\/Peli Kastri, soweit letztere allen G\u00e4sten zur Ben\u00fctzung offen stehen.<\/p>\n<p>4.2. Die Weitergabe oder Untervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten an Dritte sowie auch die unentgeltliche Nutzung der \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten durch Dritte ist ohne ausdr\u00fccklicher, vorab schriftlich zu erteilender Genehmigung durch Peli nicht gestattet. Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Areal, inkl. Guesthouse, Terrasse, Plattform, etc. den ausgeh\u00e4ngten Haus- und G\u00e4sterichtlinien von Peli (im Folgenden \u201eBooklet\u201c) anzupassen und hat weiters daf\u00fcr zu sorgen und haftet daf\u00fcr, dass die ihm zurechenbaren G\u00e4ste dies ebenfalls tun.<\/p>\n<p>4.3. Gebuchte R\u00e4umlichkeiten stehen dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren G\u00e4sten am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verf\u00fcgung, sofern eine unentgeltliche fr\u00fchere Benutzung durch Peli nicht ausdr\u00fccklich vorab schriftlich (per E-Mail ausreichend) genehmigt wurde. Werden R\u00e4umlichkeiten ohne eine solche Genehmigung der unentgeltlichen fr\u00fcheren Benutzung durch Peli erstmalig vor 15:00 Uhr in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt der vorangegangene Tag als Anreisetag. Peli hat diesfalls das Recht, diese vorangegangene Nacht zum aktuellen Zimmerpreis laut in diesem Zeitraum g\u00fcltiger Preisliste Peli zu verrechnen.<\/p>\n<p>4.4. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Peli das Recht, gebuchte R\u00e4umlichkeiten am Anreisetag anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner und\/oder die ihm zurechenbaren G\u00e4ste hieraus Rechte oder Anspr\u00fcche herleiten k\u00f6nnen, sofern der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste bis zu diesem Zeitpunkt die gebuchten R\u00e4umlichkeiten nicht \u00fcbernommen haben. Diesfalls besteht keine Beherbergungspflicht. Hat der Vertragspartner eine Sicherheitsleistung erbracht und wurden die R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr mehr als eine Nacht gebucht, bleiben die Zimmer, unabh\u00e4ngig vom Zeitpunkt der Anreise bis 13:00 Uhr des dem Anreisetag n\u00e4chstfolgenden Kalendertages reserviert; danach besteht wiederum keine Beherbergungspflicht.<\/p>\n<p>4.5. Die gebuchten R\u00e4umlichkeiten m\u00fcssen am Abreisetag sp\u00e4testens um 11:00 Uhr vormittags am letzten Kalendertag der Beherbergung im Peli Guesthouse (im Folgenden \u201eAbreisetag\u201c) ger\u00e4umt sein. Ist dies aus Gr\u00fcnden nicht der Fall, die vom Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten zu vertreten sind, ist Peli berechtigt, einen weiteren vollen Kalendertag zum aktuellen , laut in diesem Zeitraum g\u00fcltiger Preisliste von Peli zu verrechnen. Weitere Schadenersatzanspr\u00fcche von Peli bleiben dadurch unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p>4.6. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung des Aufenthalts bzw. sonstiger Lieferungen und Leistungen von Peli rechtzeitig an, so kann letztere das Anbot der Verl\u00e4ngerung des Aufenthaltes und der damit verbundenen \u00c4nderung des Beherbergungsvertrages nach freiem Ermessen annehmen. Peli trifft dazu keine Verpflichtung, sodass der Vertragspartner keinen Anspruch darauf hat, den Aufenthalt zu verl\u00e4ngern und\/oder den Beherbergungsvertrag abzu\u00e4ndern. Peli ist berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern bei solchen Verl\u00e4ngerungen auch unabh\u00e4ngig von den bisherigen Konditionen des Vertragspartners anzupassen.<\/p>\n<p><strong>5. R\u00fccktritt und Reduktion des Vertragsumfanges \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/strong><\/p>\n<p>5.1. Bei Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges (welche jedenfalls schriftlich, per E-Mail ausreichend, zu erfolgen hat) nach Abschluss des Beherbergungsvertrages ist der Vertragspartner, ausgenommen in F\u00e4llen H\u00f6herer Gewalt und sofern von Peli schuldhaft zu vertreten, zur Leistung der nachfolgend genannten Zahlungen Stornogeb\u00fchr verpflichtet. Eine g\u00e4nzliche oder teilweise Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges von Buchungen durch den Vertragspartner nach Abschluss des Beherbergungsvertrages bis sp\u00e4testens 6 Monate vor dem Anreisetag ist kostenfrei m\u00f6glich; allenfalls davor geleistete Anzahlungen verbleiben aber jedenfalls bei Peli und gelten in diesem Fall in selber H\u00f6he als anwendbare Stornogeb\u00fchr. Stornierte Zimmer und sonstige Lieferungen und Leistungen k\u00f6nnen von Peli an Dritte vergeben werden, ohne dass sich der sich daraus ergebende Vorteil f\u00fcr das Peli auf die H\u00f6he der Stornogeb\u00fchr auswirkt.<\/p>\n<p>&#8211; Buchungen von 1-3 Zimmern:<\/p>\n<p>Hier gelten die Buchungsbedingungen (ob Vorausbuchung, nicht refundierte Online-Buchungen, Reservierung, etc.) lt. Buchungsbest\u00e4tigung.<\/p>\n<p>&#8211; Buchungen von 4 &#8211; 8 Zimmern und\/oder Buchung anderer R\u00e4umlichkeiten:<\/p>\n<p>80% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges sp\u00e4ter als 60 Kalendertage aber fr\u00fcher als 30 Kalendertage vor dem Anreisetag Peli zugeht;<br>90% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern und Aufwendungen, sowie div. Zubuchungen, Leistungen Dritter, etc. wenn die Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges sp\u00e4ter als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag Peli zugeht.<br>Eine Stornierung bzw. Reduktion des Vertragsumfanges sp\u00e4ter als 14 Kalendertage vor dem Anreisetag ist unzul\u00e4ssig, die Stornogeb\u00fchr betr\u00e4gt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges betroffenen Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern, Aufwendungen, sowie div. Zubuchungen, Leistungen Dritter, etc.&nbsp;<\/p>\n<p>5.2. Die Geltendmachung dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspr\u00fcche bleibt Peli unbenommen. Sollten bereits Teilzahlungen\/Anzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und auf die Stornogeb\u00fchr in Anrechnung gebracht.<\/p>\n<p>5.3. Saisonbedingt (z.B. Seminare, Eventtage, etc.) k\u00f6nnen gesonderte Stornobedingungen nach den von Peli im Rahmen der Buchung bekanntgegebenen Bedingungen zur Anwendung gelangen.<\/p>\n<p>5.4. In Erg\u00e4nzung wird f\u00fcr die oben beschriebenen F\u00e4lle einer (ggf auch teilweisen) Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges vereinbart, dass Peli zus\u00e4tzlich zu den oben unter Punkt 5.1 dieser AGB genannten Stornogeb\u00fchren zur Verrechnung des Ersatzes folgender Aufwendungen berechtigt ist:<\/p>\n<p>s\u00e4mtliche Drittkosten, die Peli in Zusammenhang mit dem Vertrag erwachsen sind und von Peli (in Erwartung der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen) \u00fcbernommen wurden und die nicht r\u00fcckerstattungsf\u00e4hig sind;<br>s\u00e4mtliche Spesen, die von Peli im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag bezahlt wurden;<br>s\u00e4mtliche Anzahlungen in angemessener H\u00f6he, die Peli in Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag an Dritte Anbieter geleistet hat, soweit diese nicht zur\u00fcckverlangt werden k\u00f6nnen; und <br>s\u00e4mtliche Stornogeb\u00fchren, die von dritten Anbietern im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen von Peli&nbsp; gegen\u00fcber solchen Dritten im Zusammenhang mit dem Vertrag eingehoben werden.<br>Die Verrechnung der oben genannten Aufwendungen erfolgt, soweit m\u00f6glich, gegen Nachweis.<\/p>\n<p>5.5. Jede Stornierung des Beherbergungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges ist schriftlich bekannt zu geben (per E-Mail ausreichend). Der Eingang wird von Peli schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>5.6. In allen F\u00e4llen eines No-Show bzw. der Nichtanreise betr\u00e4gt die Summe der Stornogeb\u00fchr 100% der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Steuern und Abgaben.&nbsp;<\/p>\n<p><strong>6. R\u00fccktritt durch Peli<\/strong><br>6.1. Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung&nbsp; oder ein Deposit vor und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht geleistet, kann Peli unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen vom Beherbergungsvertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>6.2. Peli ist nach den zum R\u00fccktritt vom Beherbergungsvertrag bzw. zur K\u00fcndigung des Beherbergungsvertrages aus wichtigem Grund unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:<\/p>\n<p>der Vertragspartner eine f\u00e4llige Leistung nicht erbringt;<br>die Erf\u00fcllung des Beherbergungsvertrages wegen h\u00f6herer Gewalt (einschlie\u00dflich Unwetter, Unwetterwarnungen, Pandemien und beh\u00f6rdlicher Anordnungen als Folge solcher Pandemien, einschlie\u00dflich COVID-19) , Streik oder anderer von Peli nicht zu vertretender Umst\u00e4nde unm\u00f6glich ist;<br>der Vertragspartner irref\u00fchrende oder falsche Angaben \u00fcber sich und\/oder ihm zurechenbare G\u00e4ste macht;<br>der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist;<br>der Vertragspartner den Namen des Peli mit werbenden Ma\u00dfnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;<br>der Vertragspartner die vertragsgegenst\u00e4ndlichen R\u00e4umlichkeiten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Peli untervermietet werden oder sonst wie einem Dritten zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst;<br>der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten R\u00e4umlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten gegen\u00fcber Peli oder seinen Mitarbeitern oder den im Areal von Peli aufh\u00e4ltigen G\u00e4sten oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t schuldig macht, wobei Versuch und begr\u00fcndeter Verdacht gen\u00fcgt;<br>der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird; oder<br>die Inanspruchnahme der gebuchten Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen von Peli geeignet ist oder sein kann, die Sicherheit oder das Ansehen von Peli in der \u00d6ffentlichkeit zu gef\u00e4hrden.<br>6.3. Anspr\u00fcche von Peli auf Ersatz des durch die Vertragsaufhebung\/K\u00fcndigung entstandenen Schadens bleiben unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p><strong>7. Beistellung einer Ersatzunterkunft<\/strong><br>7.1. Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haben keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter R\u00e4umlichkeiten von Peli. Sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, kann Peli dem Vertragspartner eine ad\u00e4quate Ersatzunterkunft mit jedenfalls gleichwertigem oder h\u00f6herem Standard zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und den dem Vertragspartner zurechenbaren G\u00e4sten nicht g\u00e4nzlich unzumutbar ist.<\/p>\n<p>7.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die reservierten R\u00e4ume unbenutzbar geworden sind, eine von Peli nicht grob verschuldete \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt zwingend bedingen.<\/p>\n<p>7.3. Peli wird den Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich (per E-Mail ausreichend) sp\u00e4testens 7 Kalendertage vor dem Anreisetag \u00fcber eine allenfalls notwendige Unterbringung in einer Ersatzunterkunft informieren und notwendige Fahrten vom Peli zur Ersatzunterkunft und retour jeweils unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen. Dar\u00fcber hinaus stehen dem Vertragspartner sowie den dem Vertragspartner zurechenbaren G\u00e4sten weitergehender Ersatz f\u00fcr zus\u00e4tzliche Aufwendungen zu, soweit sie durch die Unterbringung in der genannten Ersatzunterkunft kausal verursacht wurden.<\/p>\n<p>7.4. Lehnt der Vertragspartner die Unterbringung in einer Ersatzunterkunft binnen 5 Kalendertagen nach Bekanntgabe durch Peli schriftlich (wiederum per E-Mail ausreichend) ab, so gilt der Beherbergungsvertrag als aufgehoben und alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertragspartner erbrachten Zahlungen im Zusammenhang mit dem aufgel\u00f6sten Beherbergungsvertrag sind binnen 14 Werktagen nach Aufhebung von Peli zur\u00fcck zu \u00fcberweisen. Im umgekehrten Fall gilt die angebotene Ersatzunterkunft als vom Vertragspartner akzeptiert. Peli kann einen solchen R\u00fccktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Peli auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Umquartierung in eine Ersatzunterkunft binnen 24 Stunden ab Zugang der Ablehnung derselben durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegen\u00fcber dem Vertragspartner verzichtet.<\/p>\n<p><strong>8. Rechte von Peli<\/strong><br>8.1. Die Reinigung von \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Gebrauch in einem Zimmer oder sonstigen R\u00e4umlichkeiten hinausgehenden Verunreinigungen von Einrichtungsgegenst\u00e4nden oder sonstigen Teilen des Areals bzw. die entsprechenden Kosten deren Reparatur sowie, sofern notwendig, deren Austausches (zum Neuwert) k\u00f6nnen von Peli in Rechnung gestellt werden. Vertragspartner und die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (sofern vollj\u00e4hrig) haften wiederum zur Gesamtschuld (Solidarschuld).<\/p>\n<p>8.2. Peli kann dem Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten aus begr\u00fcndetem Anlass Hausverbot erteilen.<\/p>\n<p><strong>9. Haftung von Peli f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verlust an eingebrachten Gegenst\u00e4nden<\/strong><br>9.1. F\u00fcr eingebrachte Gegenst\u00e4nde des Vertragspartners und\/oder der ihm zurechenbaren G\u00e4ste haftet Peli im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (und damit abh\u00e4ngig von den dort normierten Voraussetzungen). Der Ersatzanspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht sofort ab Kenntnis Peli angezeigt wird. Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere sind in den Zimmertresors kostenfrei zu deponieren, das Zimmer zu verschlie\u00dfen. Peli haftet nicht f\u00fcr Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren oder die Verwahrung kann einseitig von Peli abgelehnt werden, insbesondere wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als Vertragspartner und\/oder G\u00e4ste gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben.<\/p>\n<p>9.2. Zur\u00fcckgebliebene Gegenst\u00e4nde des Vertragspartners gelten nicht als von Peli verwahrt bzw. vom Vertragspartner eingebracht und werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Peli bewahrt diese Gegenst\u00e4nde max. 3 Monate gegen Kostenersatz oder Lagergeb\u00fchr bei Drittlagerung auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, den lokalen Autorit\u00e4ten \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>9.3. Versicherungsschutz f\u00fcr eingebrachte Gegenst\u00e4nde besteht seitens Peli nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt nach Ma\u00dfgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschlie\u00dflich Sache des Vertragspartners.<\/p>\n<p><strong>10. Haftung des Vertragspartners sowie von Peli (soweit nicht nach Punkt 9 dieser AGB oben)<\/strong><br>10.1. Der Vertragspartner sowie die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (letztere soweit vollj\u00e4hrig) haften gegen\u00fcber Peli in Solidarschuld f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die von Ihnen selbst (einschlie\u00dflich nicht vollj\u00e4hriger G\u00e4ste) oder durch Dritte, die wiederum dem Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten zuzurechnen sind, schuldhaft zu vertreten sind.<\/p>\n<p>10.2. Die Haftung von Peli gegen\u00fcber Verbrauchern f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit wird, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, g\u00e4nzlich ausgeschlossen. Die Haftung gegen\u00fcber Verbrauchern f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den (auch als Folge eines Personenschadens) im Rahmen der leichten Fahrl\u00e4ssigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.3. Peli haftet gegen\u00fcber Unternehmern f\u00fcr alle gesetzlichen und vor-, haupt- bzw. nebenvertraglichen Anspr\u00fcche wiederum mit Ausnahme von Personensch\u00e4den grunds\u00e4tzlich nur bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten. Die Haftung f\u00fcr entgangenen Gewinn, mittelbare Sch\u00e4den und Mangelfolgesch\u00e4den wird gegen\u00fcber Unternehmern, au\u00dfer bei extrem grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist gegen\u00fcber Unternehmern, bei einfach grober Fahrl\u00e4ssigkeit, mit dem dreifachen Wert der jeweils vereinbarten Vertragssumme, jedenfalls aber mit der jeweils verf\u00fcgbaren Haftpflichtversicherungssumme von Peli betraglich begrenzt.<\/p>\n<p>10.4. Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erf\u00fcllung seiner Vertragspflichten durch Peli eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>10.5. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Vertragspartners gegen Peli aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag verj\u00e4hren (i) 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, sowie (ii) jedenfalls nach Ablauf von 12 Monaten ab dem Anreisetag, was immer aus (i) oder (ii) fr\u00fcher ist. F\u00fcr Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>10.6. Die von Peli bereitgestellten von Stellpl\u00e4tze f\u00fcr Kraftfahrzeuge im r\u00e4umlichen Areal von Peli sowie bei&nbsp; Verwendung \u00f6ffentlicher Parkpl\u00e4tze erfolgt diese auf eigene Gefahr des Vertragspartners bzw. der ihm zurechenbaren G\u00e4ste; jede diesbez\u00fcgliche Haftung von Peli gilt in diesem Zusammenhang als ausgeschlossen.<\/p>\n<p>10.7. F\u00fcr s\u00e4mtliche unentgeltliche oder entgeltliche Dienstleistungen f\u00fcr den Vertragspartner und\/oder die ihm zurechenbaren G\u00e4ste, welcher Art auch immer, gelten die obigen Haftungsbestimmungen sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p><strong>11. Tierhaltung<\/strong><br>11.1. Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Peli und allenfalls gegen eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung in das Areal von Peli gebracht werden.<\/p>\n<p>11.2. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste sind zur in Soldiarschuld verpflichtet, ein mitgebrachtes Tier w\u00e4hrend des Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf eigene Kosten durch daf\u00fcr geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Tiere d\u00fcrfen sich nicht unbeaufsichtigt au\u00dferhalb der Zimmer aufhalten. Hunde haben in allen Bereichen Bei\u00dfkorb und Leine zu tragen.<\/p>\n<p>11.3. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haben \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung an Peli zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haften gegen\u00fcber Peli in Solidarschuld f\u00fcr s\u00e4mtliche Schaden, die mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch s\u00e4mtliche Ersatzleistungen, die Peli gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat (einschlie\u00dflich damit verbundener Kosten).<\/p>\n<p><strong style=\"background-color: unset; color: unset; text-align: var(--text-align); font-size: 1rem;\">12. Verl\u00e4ngerung der Beherbergung<\/strong><\/p>\n<p>Kann der Vertragspartner am vereinbarten Abreisetag das Hotel durch unvorhersehbare au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde und\/oder aus sonstigen Gr\u00fcnden nicht verlassen, die nicht von Peli schuldhaft zu vertreten sind, so wird der Beherbergungsvertrag, Verf\u00fcgbarkeit vorausgesetzt, f\u00fcr die Dauer der Unm\u00f6glichkeit der Abreise automatisch verl\u00e4ngert. Peli ist in diesem Fall berechtigt, f\u00fcr den zus\u00e4tzlichen Zeitraum (i) ein Entgelt entsprechend der f\u00fcr Zeitr\u00e4ume davor vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich Umsatzsteuer, oder (ii) den aktuellen Logispreis laut in diesem Zeitraum g\u00fcltiger Preise von Peli, was immer aus (i) oder (ii) h\u00f6her ist, zur Verrechnung zu bringen.<\/p>\n<p><strong>13. Erkrankung oder Tod <\/strong><br>13.1. Erkrankt der Vertragspartner und\/oder ein oder mehrere ihm zurechenbare(r) Gast\/G\u00e4ste w\u00e4hrend des Aufenthaltes, so wird Peli \u00fcber Wunsch des Vertragspartners auf dessen Kosten, so m\u00f6glich, f\u00fcr \u00e4rztliche Betreuung sorgen. Ist Gefahr in Verzug, wird Peli die \u00e4rztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Vertragspartners veranlassen, dies insbesondere dann, wenn dies notwendig ist und der Vertragspartner hierzu selbst nicht in der Lage ist. Solange der Vertragspartner nicht in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen oder die Angeh\u00f6rigen des Vertragspartners nicht kontaktiert werden k\u00f6nnen, wird Peli auf Kosten des Vertragspartners, so m\u00f6glich, f\u00fcr \u00e4rztliche Behandlung sorgen. Der Umfang dieser Sorgema\u00dfnahmen endet jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem der Vertragspartner Entscheidungen treffen kann oder die Angeh\u00f6rigen vom Krankheitsfall benachrichtigt worden sind.<\/p>\n<p>13.2. Peli hat gegen\u00fcber dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren G\u00e4sten (soweit vollj\u00e4hrig), oder bei Todesfall gegen den jeweiligen Rechtsnachfolger, Anspruch auf Ersatz insbesondere folgender Kosten: offene Arztkosten, Kosten f\u00fcr Krankentransport, Medikamente und Heilbehelfe, notwendig gewordene Raumdesinfektion, unbrauchbar gewordene W\u00e4sche, Bettw\u00e4sche und Betteinrichtung, anderenfalls f\u00fcr die Desinfektion oder gr\u00fcndliche Reinigung all dieser Gegenst\u00e4nde, Wiederherstellung von W\u00e4nden, Einrichtungsgegenst\u00e4nden, Textilien usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder den Todesfall verunreinigt oder besch\u00e4digt wurden. Weiters zu ersetzen ist der Logispreis laut in diesem Zeitraum g\u00fcltiger Preisliste von peli, f\u00fcr allf\u00e4llige Tage der Nichtverwendbarkeit der gebuchten R\u00e4umlichkeiten (bspw. wegen Desinfektion). Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (soweit vollj\u00e4hrig) haften wiederum in Solidarschuld.<\/p>\n<p><strong>14. Gerichtsstand und Rechtswahl<\/strong><br>14.1. Diese AGB sowie der Beherbergungsvertrag unterliegen \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung und gelten als ausgeschlossen.<\/p>\n<p>14.2. F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB sowie dem Beherbergungsvertrag oder allgemeinen Vertrag ergeben oder die sich auf deren Verletzung, Aufl\u00f6sung oder Nichtigkeit beziehen, ist ausschlie\u00dflich das in Handelssachen zust\u00e4ndige Gericht in Wien zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>14.3. Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in \u00d6sterreich hat oder in \u00d6sterreich besch\u00e4ftigt ist, geschlossen, k\u00f6nnen Klagen gegen den Verbraucher ausschlie\u00dflich bei dessen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz, gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort oder Besch\u00e4ftigungsort des Verbrauchers) eingebracht werden. Bei grenz\u00fcberschreitenden Streitigkeiten unter EuGVVO-Mitgliedstaaten richtet sich die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Verbraucher nach den Art 15 ff EuGVVO. Hat der beklagte Verbraucher weder einen Wohnsitz, noch eine Niederlassung im Sinne von Art 15 Abs 2 EuGVVO in einem Mitgliedstaat, so bestimmt sich die Zust\u00e4ndigkeit gem\u00e4\u00df Art 4 Abs 1 EuGVVO vorbehaltlich der Art 22 bis 23 EuGVVO nach nationalem Recht.<\/p>\n<p>14.4. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB sowie auch des (Beherbergungs-)Vertrages k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich in Schriftform (per E-Mail ausreichend, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig) erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Vertragspartner sind jedenfalls unwirksam.<\/p>\n<p><strong>15. Jugendschutz<\/strong><\/p>\n<p>15.1. Zimmerreservierungen f\u00fcr Jugendliche unter 16 Jahren sind ausschlie\u00dflich in Begleitung von Erziehungsberechtigten m\u00f6glich.<\/p>\n<p>15.2. Zimmerreservierungen f\u00fcr Jugendliche zwischen 16 und 19 Jahren sind ausschlie\u00dflich mit schriftlicher Einverst\u00e4ndniserkl\u00e4rung der Erziehungsberechtigten inkl. Ausweiskope und Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten m\u00f6glich.<\/p>\n<p><b>16. Sonstiges<br><\/b>16.1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt das nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu vereinbaren. Im Falle sonstiger Regelungsl\u00fccken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>16.2. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Kalendertagen bestimmt ist, wird jener Kalendertag nicht mitgerechnet, in welchem der Zeitpunkt oder das Eintreten f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Kalendertag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Kalendertag entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist. Fehlt dieser Kalendertag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Kalendertag davor ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN VON PELI BEZ\u00dcGLICH VERANSTALTUNGEN; SEMINAREN UND<span style=\"background-color: unset; color: unset; font-weight: var( --e-global-typography-text-font-weight ); text-align: var(--text-align); font-size: 1rem;\">&nbsp;EVENTS (Fassung Juli 202\u00a7)<\/span><\/p>\n<p><b>17. Geltungsbereich<br><\/b>17.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen, welche die IKE Athina mit&nbsp; in Griechenland, Kastri, eingetragen unter AFM 801407844, (im Folgenden \u201ePeli\u201c) gegen\u00fcber dem jeweiligen Vertragspartner, welcher Lieferungen und Leistungen von Peli in Anspruch nimmt, (im Folgenden \u201eVertragspartner\u201c). Die Lieferungen und Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungs\u00fcberlassung von R\u00e4umlichkeiten des Peli, bspw. f\u00fcr Seminare, Tagungen, Pr\u00e4sentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, sowie allen damit zusammenh\u00e4ngenden weiteren Lieferungen und Leistungen von Peli, wie dem Verkauf\/der zur Verf\u00fcgungstellung von Speisen und Getr\u00e4nken, auf Grundlage des zwischen Peli und dem Vertragspartner abgeschlossenen Veranstaltungsvertrages (im Folgenden in Bezug auf alle oben genannten Lieferungen und Leistungen \u201eVeranstaltungsvertrag\u201c). Peli ist berechtigt, seine Lieferungen und Leistungen durch Dritte zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>17.2. Diese AGB beziehen sich auf den Veranstaltungsvertrag, der mit Peli abgeschlossen wird. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn Peli diesen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht. Gegenbest\u00e4tigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.<\/p>\n<p><b>18. Vertragsabschluss und Anzahlung<br><\/b>18.1. Die Angebote von Peli auf deren Website (pelikastri.com) sind unverbindlich.<\/p>\n<p>18.2. Buchungen durch den Vertragspartner sowie m\u00fcndliche Absprachen gelten erst dann als angenommen bzw. verbindlich, wenn sie von Peli mittels vertretungsbefugter Personen schriftlich best\u00e4tigt bzw. ausdr\u00fccklich \u00fcber die Buchungsplattform nach dem dort festgelegten Prozedere vereinbart wurden. Korrespondenz jeglicher Art, die lediglich den Eingang einer Buchung best\u00e4tigt (wie z.B. \u2013 jedoch nicht beschr\u00e4nkt auf \u2013 automatisch generierte, per E-Mail versandte elektronische Empfangsbest\u00e4tigungen bei Buchungen \u00fcber die Buchungsplattform), gilt nicht als Annahme der eigentlichen Buchung. Stillschweigen von Peli gilt nicht als Zustimmung. Enth\u00e4lt die Buchungsbest\u00e4tigung von Peli \u00c4nderungen gegen\u00fcber der Buchung, so gelten diese \u00c4nderungen als vom Vertragspartner genehmigt, wenn er ihnen nicht binnen 24 Stunden widerspricht. F\u00fcr etwaige Irrt\u00fcmer im Rahmen des Buchungsvorganges \u00fcbernimmt Peli keine Verantwortung bzw. \u00dcberpr\u00fcfungspflicht, wenn nicht deren Richtigstellung seitens des Vertragspartners prompt, sp\u00e4testens jedoch binnen 2 Stunden, nach Empfang der Buchungsbest\u00e4tigung erfolgt.<\/p>\n<p>18.3. Wenn der Besteller den Vertrag im Namen eines Dritten abschlie\u00dft, so wird nicht er, sondern der Dritte Vertragspartner von Peli. Der Besteller hat Peli darauf rechtzeitig und vor Vertragsabschluss besonders hinzuweisen, seine schriftliche Bevollm\u00e4chtigung f\u00fcr den konkreten Vertragsabschluss zu \u00fcbersenden bzw. zu \u00fcbergeben und Peli den Namen und die Anschrift des tats\u00e4chlichen Vertragspartners mitzuteilen. In jedem Fall einer fehlenden oder nicht ausreichenden Bevollm\u00e4chtigung durch den (intendierten) Vertragspartner gilt der Besteller selbst als Vertragspartner und haftet, ungeachtet des Grades seines eigenen Verschuldens, f\u00fcr das Erf\u00fcllungsinteresse.<\/p>\n<p>18.4. Peli ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine angemessene Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (z.B. in Form einer Kreditkartengarantie oder einer Anzahlung) bis zu 100% der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer vom Vertragspartner zu verlangen. Die H\u00f6he der Vorauszahlung bzw. der Sicherheitsleistung und die Zahlungstermine werden von Peli festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Sicherheitsleistung sp\u00e4testens 90 Kalendertage (einlangend) vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung (wie nachfolgend definiert) zu bezahlen. Die Buchung gilt in diesem Fall erst mit Eingang der geforderten Sicherheitsleistung\/Anzahlung bei Peli durch den Vertragspartner get\u00e4tigt, wobei der Veranstaltungsvertrag in diesem Fall erst durch neuerliche Annahme der Buchung durch Peli zustande kommt.<\/p>\n<p>18.5. Ger\u00e4t der Vertragspartner mit der Leistung der Anzahlung in Verzug, ist Peli ungeachtet der Bestimmungen in Punkt 2.4 dieser AGB zur Aufk\u00fcndigung des jeweils betroffenen Veranstaltungsvertrages nach nochmaliger schriftlicher Aufforderung (per E-Mail ausreichend) und Nachfristsetzung von 5 Banktagen aus wichtigem, vom Vertragspartner zu vertretendem Grund, berechtigt. Eine solche Aufk\u00fcndigung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Peli zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabh\u00e4ngigen) Stornogeb\u00fchren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzanspr\u00fcche von Peli bleiben dadurch unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p>18.6. Peli beauftragt Dritte mit dem Angebot an Speisen. Diese sind berechtigt, angebotene Speisen, insbesondere solchen, in denen saisonale Produkte enthalten sind, auch einseitig abzu\u00e4ndern.&nbsp;<\/p>\n<p>19. Vertragssumme\/Preise und Zahlungskonditionen<br>19.1. Alle Leistungen von Peli, die vom Vertragspartner gew\u00fcnscht werden, und nicht ausdr\u00fccklich durch die im Veranstaltungsvertrag ausdr\u00fccklich genannte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer festgelegt werden, werden gesondert zu den laut im Zeitraum der Veranstaltung g\u00fcltiger Preisliste von Peli (Listenpreis) in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>19.2. Die vereinbarte Vertragssumme versteht sich zuz\u00fcglich gesetzlicher Umsatzsteuer, lokaler Abgaben und f\u00fcr die jeweils geringste anwendbare Einheit (Personen, Tage, etc). Bei \u00c4nderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinf\u00fchrung, \u00c4nderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den vereinbarten Gegenstand der Lieferungen und nach Vertragsabschluss, gilt die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer entsprechend angepasst; bei Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern jedoch nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserf\u00fcllung\/Veranstaltung 3 Kalendermonate \u00fcberschreitet.<\/p>\n<p>19.3. Im Veranstaltungsvertrag als \u201egesch\u00e4tzt\u201c (oder \u00e4hnlich) angegebene Leistungen (z.B. Positionen Personalaufwand) werden nach dem tats\u00e4chlichen Aufwand abgerechnet. Es handelt sich hierbei lediglich um Sch\u00e4tzungen aufgrund allgemeiner Erfahrungswerte und hat Peli nicht aktiv auf einen Mehrverbrauch hinzuweisen. Der Veranstaltungsvertrag setzt sich somit aus fixen und variablen Positionen zusammen, weshalb eine Reduktion der Personenzahl keine Reduktion des Preises bedeutet. .<\/p>\n<p>19.4. Die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer der best\u00e4tigten Buchung ist, vorbehaltlich der Bestimmungen in den Punkten 3.1 und 3.7 dieser AGB bindend. Allf\u00e4llige Sonderpreise oder -konditionen, die tempor\u00e4r als Aktion ausgelobt werden, gelten nicht f\u00fcr einen bereits geschlossenen Veranstaltungsvertrag, auch wnn sich diese Sonderpreise oder -konditionen auf den Zeitpunkt der Veranstaltung beziehen.<\/p>\n<p>19.5. Die zus\u00e4tzlich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Getr\u00e4nke in Restaurant\/Bar sowie zus\u00e4tzlich bestellte Speisen und Getr\u00e4nke sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen, und werden sofort bei Konsumation direkt an den Gast verrechnet. Der Vertragspartner haftet hierf\u00fcr gemeinsam mit dem jeweiligen Veranstaltungsteilnehmer zur ungeteilten Hand.<\/p>\n<p>19.6. Der Vertragspartner darf Speisen und Getr\u00e4nke zu Veranstaltungen grunds\u00e4tzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bed\u00fcrfen einer Vereinbarung mit Peli und deren Partnern. In diesen F\u00e4llen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet (Stoppelgeld).<\/p>\n<p>19.7. \u00dcberschreitet der Zeitraum zwischen Buchung und dem Ersten Tag der Veranstaltung 3 Kalendermonate, so ist Peli berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer entsprechend anzuheben (sowohl f\u00fcr fixe als auch f\u00fcr variable Entgeltbestandteile). Die vereinbarte Vertragssumme ver\u00e4ndert sich in diesem Fall im gleichen Verh\u00e4ltnis wie sich der Verbraucherpreisindex ver\u00e4ndert. Basis der Wertsicherung ist die f\u00fcr den Monat des Vertragsabschlusses ver\u00f6ffentlichte Indexzahl (= 100), Vergleichsindex ist der letzte ver\u00f6ffentlichte Index vor Beginn des Ersten Kalendertages der Beherbergung in Peli.<\/p>\n<p>19.8. Peli wird den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) \u00fcber die gew\u00fcnschte Preiserh\u00f6hung nach obigen Bestimmungen informieren. Der Vertragspartner hat das Recht, binnen 3 Kalendertagen ab schriftlicher Information vom jeweils betroffenen Veranstaltungsvertrag schriftlich (per E-Mail ausreichend) zur\u00fcckzutreten, wenn er die nach obigen Bestimmungen erh\u00f6hte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer nicht akzeptiert. Peli kann einen solchen R\u00fccktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Peli auf die aus obigen Bestimmungen resultierende Erh\u00f6hung der Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer binnen wiederum 7 Kalendertagen ab Zugang der K\u00fcndigung durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegen\u00fcber dem Vertragspartner verzichtet.<\/p>\n<p>19.9. Die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer kann von Peli \u00fcberdies ge\u00e4ndert werden, wenn der Vertragspartner \u00c4nderungen in der Buchung, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der G\u00e4ste und\/oder der Dauer der Veranstaltung, vornimmt.<\/p>\n<p>19.10. Peli hat stets die Budgethoheit \u00fcber die Veranstaltung; Subunternehmerleistungen werden von Peli f\u00fcr den Vertragspartner beauftragt, der die jeweils damit verbundenen Kosten und Barauslagen Peli entsprechend zu ersetzen hat. Sollte der Vertragspartner auf eigene Subdienstleister bestehen, so beh\u00e4lt sich Peli vor, f\u00fcr die Koordination und das Handling eine Geb\u00fchr in angemessener H\u00f6he von zumindest 10% gem\u00e4\u00df Veranstaltungsvertrag in Rechnung zu stellen. Name und Ansprechpartner der Subdienstleister sind Peli mindestens 3 Wochen vor Beginn des Ersten Tages der Veranstaltung schriftlich (per E-Mail ausreichend) bekannt zu geben.<\/p>\n<p>19.11. Der Zahlungsanspruch von Peli ist unverz\u00fcglich ab Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug f\u00e4llig. Peli steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung der erbrachten Lieferungen und Leistung zu. Eine Rechnung gilt sp\u00e4testens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempf\u00e4nger zugegangen, sofern kein fr\u00fcherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten bei Unternehmern als Vertragspartner Verzugszinsen in der H\u00f6he von 9% \u00fcber dem Basiszinssatz pro Jahr und bei Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes Verzugszinsen in der H\u00f6he von 5% pro Kalenderjahr als vereinbart. Dies gilt ebenso f\u00fcr die in Verbindung mit den gebuchten Lieferungen und Leistungen stehenden Kosten und Auslagen von Peli gegen\u00fcber Dritten, soweit diese Kosten und Auslagen im Veranstaltungsvertrag festgelegt oder vom Vertragspartner genehmigt worden sind oder mit den vereinbarten Lieferungen und Leistungen \u00fcblicherweise verbunden sind.<\/p>\n<p>19.12. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderungen von Peli verbundenen, angemessenen und zweckm\u00e4\u00dfigen Kosten und Aufw\u00e4nde, wie insbesondere tarifm\u00e4\u00dfig festgelegte Inkassokosten bzw. Mahnkosten, wie insbesondere anwaltliche Mahnschreiben, zu tragen. Im Falle von Mahnungen beh\u00e4lt sich Peli vor, pro versendetem Mahnschreiben eine Aufwandspauschale in H\u00f6he von \u20ac 15,&#8211; zuz\u00fcglich Umsatzsteuer zu verrechnen.<\/p>\n<p>19.13. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt Peli, alle weiteren und zuk\u00fcnftigen Leistungen zur\u00fcckzuhalten und die Erf\u00fcllung der Leistungen jedenfalls von einer Sicherheitsleistung oder Anzahlung in H\u00f6he von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n<p>19.14. Zahlung sowie Sicherheitsleistungen und Anzahlungen sind ohne Abzug und ohne Skonto f\u00e4llig. Kosten von Geldtransaktionen (z.B. \u00dcberweisungsspesen) tr\u00e4gt in jedem Fall der Vertragspartner. F\u00fcr Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen. Peli ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zur\u00fcckzuweisen. Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Lieferungen und Leistungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>19.15. Nutzt der Vertragspartner f\u00fcr die Bezahlung eine Kreditkarte, auch ohne diese physisch vorzulegen (z.B. \u00fcber Telefon, Internet o.\u00e4.), ist der Vertragspartner im Verh\u00e4ltnis zu Peli nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegen\u00fcber diese Belastung zu widerrufen.<\/p>\n<p>19.16. Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer oder ist er damit im Verzug, so steht Peli das gesetzliche Zur\u00fcckbehaltungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht&nbsp; an den vom Vertragspartner eingebrachten Sachen zu, wobei der Anschein als vereinbart gilt, dass alle in die vom Vertragspartner gemieteten R\u00e4ume eingebrachten Sachen in dessen unbelasteten Eigentum stehen. Dieses Zur\u00fcckbehaltungs- oder Pfandrecht steht Peli weiters zur Sicherung seiner sonstigen Forderungen aus dem Veranstaltungsvertrag, insbesondere f\u00fcr Verpflegung, sonstige Auslagen, die f\u00fcr den Vertragspartner gemacht wurden, und f\u00fcr allf\u00e4llige Ersatzanspr\u00fcche jeglicher Art zu.<\/p>\n<p>19.17. Der Vertragspartner kann gegen\u00fcber einer Forderung von Peli nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten ist oder von einem Gericht rechtskr\u00e4ftig festgestellt wurde. Sinngem\u00e4\u00df gilt dies f\u00fcr die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Vertragspartners. Solche Forderungen d\u00fcrfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Peli abgetreten werden.<\/p>\n<p>19.18. Der Vertragspartner ist \u2013 so nicht anders schriftlich vereinbart \u2013 verpflichtet, sp\u00e4testens am letzten Kalendertag der Veranstaltung (im Folgenden \u201eLetzter Kalendertag der Veranstaltung\u201c) die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Mehrbetr\u00e4ge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch den Vertragspartner und\/oder die ihm zurechenbaren G\u00e4ste entstanden sind, jeweils zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer, zu bezahlen. F\u00fcr derartige Mehrbetr\u00e4ge haften, soweit nicht anders ausdr\u00fccklich schriftlich (per E-Mail ausreichend) vereinbart, der Vertragspartner und jeder der ihm zurechenbaren G\u00e4ste (soweit vollj\u00e4hrig und von ihm tats\u00e4chlich bestellt und konsumiert) zur ungeteilten Hand.<\/p>\n<p>19.19. Peli akzeptiert ausschlie\u00dflich Euro.<\/p>\n<p>19.20. Peli steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Lieferungen und Leistungen zu.<\/p>\n<p><b>20. Nutzung und \u00dcbergabe von R\u00e4umlichkeiten<br><\/b>20.1. Die Zurverf\u00fcgungstellung von R\u00e4umlichkeiten, bspw. f\u00fcr Seminare, Tagungen, Pr\u00e4sentationen, Konferenzen, und sonstigen Veranstaltungen, erfolgt ausschlie\u00dflich zu den jeweils vereinbarten Veranstaltungszwecken, sofern Peli nicht eine alternative Nutzung der R\u00e4umlichkeiten ausdr\u00fccklich und schriftlich im Einzelfall genehmigt hat. Durch den Abschluss des Veranstaltungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den \u00fcblichen Gebrauch der gebuchten R\u00e4umlichkeiten, nicht jedoch der sonstigen Einrichtungen von Peli.<\/p>\n<p>20.2. Die Weitergabe oder Untervermietung der \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten an Dritte sowie auch die unentgeltliche Nutzung der \u00fcberlassenen R\u00e4umlichkeiten durch Dritte ist ohne ausdr\u00fccklicher, vorab schriftlich zu erteilender Genehmigung durch Peli nicht gestattet. Der Vertragspartner hat sein Verhalten im Areal den ausgeh\u00e4ngten, bzw aufgelegten G\u00e4sterichtlinien&nbsp; (\u201eBooklet\u201c) anzupassen und hat weiters daf\u00fcr zu sorgen und haftet daf\u00fcr, dass die ihm zurechenbaren G\u00e4ste dies ebenfalls tun.<\/p>\n<p>20.4. Vereinbarte oder auch erlassene Raummieten gelten, au\u00dfer bei anderslautender individueller Vereinbarung, ausschlie\u00dflich nur f\u00fcr die Bereitstellung von R\u00e4umlichkeiten. Technische Ger\u00e4te sowie deren Energiebedarf sind darin nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet.<\/p>\n<p>20.5. Gebuchte R\u00e4umlichkeiten stehen dem Vertragspartner und den ihm zurechenbaren G\u00e4sten ausschlie\u00dflich f\u00fcr den gebuchten Zeitraum der Veranstaltung zur Verf\u00fcgung. Eine Inanspruchnahme dar\u00fcber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung von Peli und wird grunds\u00e4tzlich nur gegen zus\u00e4tzliches Entgelt gew\u00e4hrt. Raum\u00e4nderungen bleiben vorbehalten, soweit diese unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen von Peli f\u00fcr den Vertragspartner zumutbar sind. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer Veranstaltung, so ist Peli berechtigt, dem Vertragspartner s\u00e4mtliche hierdurch entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen, ausgenommen Peli hat die Verschiebung selbst schuldhaft zu vertreten. Werden R\u00e4umlichkeiten ohne eine solche Genehmigung der unentgeltlichen fr\u00fcheren Benutzung durch Peli erstmalig vor 15:00 Uhr in Anspruch genommen, so z\u00e4hlt der vorangegangene Tag als Anreisetag. Peli hat diesfalls das Recht, diese vorangegangene Nacht zum aktuellen Preis zu verrechnen.<\/p>\n<p>20.6. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat Peli das Recht, gebuchte R\u00e4umlichkeiten am Ersten Tag der Veranstaltung anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner und\/oder die ihm zurechenbaren G\u00e4ste hieraus Rechte oder Anspr\u00fcche herleiten k\u00f6nnen, sofern der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste bis zu diesem Zeitpunkt die gebuchten R\u00e4umlichkeiten nicht \u00fcbernommen haben. Hat der Vertragspartner eine Sicherheitsleistung erbracht und wurden die R\u00e4umlichkeiten f\u00fcr eine mehrt\u00e4gige Veranstaltung gebucht, bleiben die R\u00e4umlichkeiten bis 12:00 Uhr mittags des dem Ersten Tag der Veranstaltung n\u00e4chstfolgenden Kalendertages reserviert.<\/p>\n<p>20.7. Die gebuchten R\u00e4umlichkeiten m\u00fcssen am Letzten Kalendertag der Veranstaltung in Peli ger\u00e4umt von eigenen Mobilien, Bauten und Utensilien des Veranstalters und seiner G\u00e4ste an Peli zur\u00fcckgestellt werden. Ist dies aus Gr\u00fcnden nicht der Fall, die vom Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten zu vertreten sind, ist Peli berechtigt, f\u00fcr jeden angefangenen Kalendertag des Verzuges einen Kalendertag der Raummiete zum aktuellen Preis als (verschuldensunabh\u00e4ngige) Vertragsstrafe zu verrechnen. Weitere Schadenersatzanspr\u00fcche von Peli bleiben dadurch unber\u00fchrt aufrecht. Reinigungskosten in Bezug auf \u00fcber das gew\u00f6hnliche Ma\u00df hinausgehende Verschmutzungen der Veranstaltungsr\u00e4umlichkeiten werden dem Vertragspartner in angemessener H\u00f6he zus\u00e4tzlich in Rechnung gestellt.<\/p>\n<p>20.8. K\u00fcndigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verl\u00e4ngerung der Veranstaltung bzw. sonstiger Lieferungen und Leistungen von Peli rechtzeitig an, so kann letztere das Anbot der Verl\u00e4ngerung und der damit verbundenen \u00c4nderung des Veranstaltungsvertrages nach freiem Ermessen annehmen. Peli trifft dazu keine Verpflichtung, sodass der Vertragspartner keinen Anspruch darauf hat, die Veranstaltung zu verl\u00e4ngern und\/oder den Veranstaltungsvertrag abzu\u00e4ndern. Peli ist berechtigt, die vereinbarte Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer bei solchen Verl\u00e4ngerungen auch unabh\u00e4ngig von den bisherigen Konditionen des Vertragspartners anzupassen.<\/p>\n<p>20.9. Der Vertragspartner hat daf\u00fcr zu sorgen, dass seine Mitarbeiter und G\u00e4ste sorgsam mit den R\u00e4umlichkeiten und Gegenst\u00e4nden von Peli und dem Areal umgehen.<\/p>\n<p>20.10. Der Vertragspartner darf Gegenst\u00e4nde wie Aufbauten, Hinweisschilder und \u00e4hnliches nur nach Vereinbarung mit Peli in die Veranstaltungsr\u00e4umlichkeiten einbringen. Die Einbringung dieser Gegenst\u00e4nde hat strikt nach Anweisung von Peli (insbesondere d\u00fcrfen keine Notausg\u00e4nge blockiert, W\u00e4nde oder Glasfl\u00e4chen beklebt o\u00e4. werden) und nur f\u00fcr die vereinbarte Dauer zu erfolgen. Der Vertragspartner hat Peli f\u00fcr Sch\u00e4den und Anspr\u00fcche die durch diese Gegenst\u00e4nde, verursacht wurden, schad- und klaglos zu halten. Zur\u00fcckgelassene Gegenst\u00e4nde darf Peli auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners entfernen, vernichten und\/oder verwahren lassen, sofern nicht schriftlich dokumentiert ist, dass diese Gegenst\u00e4nde auf eine definierte Zeit f\u00fcr den Vertragspartner gegen gesondertes Entgelt verwahrt werden.<\/p>\n<p>20.11. W\u00fcnscht der Vertragspartner am Veranstaltungstag eine \u00c4nderung der vereinbarten Bestuhlungsart oder ein \u00c4nderung anderer vorbereiteter und Fahrnisse, die zumindest 1 Person von Peli au\u00dfert\u00fcrlich beanspruchen, beh\u00e4lt sich Peli das Recht vor, einen Aufwandersatz f\u00fcr den Umbau in H\u00f6he von mindestens Euro 100,00 zuz\u00fcglich Umsatzsteuer zu erheben.<\/p>\n<p><b>21. Abwicklung der Veranstaltung<br><\/b>21.1. Um eine sorgf\u00e4ltige Vorbereitung durch Peli und seine Partner zu erm\u00f6glichen, hat der Vertragspartner Peli die endg\u00fcltige Teilnehmerzahl sp\u00e4testens 14 Tage vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung schriftlich (per E-Mail ausreichend) mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine h\u00f6here als die vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese h\u00f6here Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn Peli dem schriftlich zustimmt. Stimmt Peli nicht schriftlich zu, ist der Vertragspartner zu einer Durchf\u00fchrung der Veranstaltung mit einer h\u00f6heren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt Peli zu, richtet sich die Abrechnung auf Basis der bisherigen Kalkulationsgrundlagen nach der neuen Teilnehmerzahl. Nehmen tats\u00e4chlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, kommt es zu keiner Refundierung allenfalls ersparter Aufwendungen.<\/p>\n<p>21.2. Peli leistet f\u00fcr einen vertragsgem\u00e4\u00dfen Ablauf der Veranstaltung (ohnehin nur soweit ausdr\u00fccklich der Verantwortung von Peli nach dem Veranstaltungsvertrag ausdr\u00fccklich zugewiesen) und ausreichende Mengen an Getr\u00e4nken und Speisen durch Dritte nur Gew\u00e4hr, sofern die angegebene Personenanzahl nicht \u00fcberschritten wird. Sollte die Beschaffung von zus\u00e4tzlichen Speisen oder Getr\u00e4nken f\u00fcr eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl an Personen mit zus\u00e4tzlichen Kosten verbunden sein, so verpflichtet sich der Vertragspartner zur \u00dcbernahme der damit verbundenen Kosten.<\/p>\n<p>21.3. Bei Veranstaltungen, die \u00fcber 22.00 Uhr hinausgehen oder vor 08.30 beginnen, wird Peli von dieser Uhrzeit an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises abrechnen und in Rechnung stellen. Der Vertragspartner haftet Peli gegen\u00fcber f\u00fcr zus\u00e4tzliche Leistungen an die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (soweit nicht in der vereinbarten Vertragssumme enthalten) oder gegen\u00fcber Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung.<\/p>\n<p>21.4. F\u00fcr jede Veranstaltung ist vom Vertragspartner vorab eine vertretungsbefugte Person namhaft zu machen, die w\u00e4hrend der gesamten Veranstaltung anwesend und Ansprechpartner f\u00fcr Mitarbeiter von Peli ist. Geschieht dies nicht oder nicht zumindest einen Tag vor der Veranstaltung, so ist Peli berechtigt, gegen\u00fcber jedem Mitarbeiter des Vertragspartners Erkl\u00e4rungen abzugeben und mit diesen Vereinbarungen zu treffen, welche f\u00fcr den Vertragspartner bindend sind.<\/p>\n<p>21.5. Der Vertragspartner hat allf\u00e4llige M\u00e4ngel sofort w\u00e4hrend der Veranstaltung konkret zu benennen und den Mangel gegen\u00fcber dem vor Ort zust\u00e4ndigen Mitarbeiter von Peli unter Hinweis auf die vertragliche Vereinbarung, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gew\u00e4hrleistungs- und Schadenersatzanspr\u00fcche, zu r\u00fcgen. Die M\u00e4ngel sind vor Ort zu dokumentieren.<\/p>\n<p>21.6. Sp\u00e4testens 3 Wochen vor der Veranstaltung hat der Vertragspartner Peli schriftlich \u00fcber die Art und den Ablauf der Veranstaltung zu unterrichten. Der Vertragspartner verpflichtet sich \u2013 sofern nichts Gegenteiliges vereinbart \u2013 allenfalls f\u00fcr seine Veranstaltung notwendige \u00f6ffentlich-rechtlichen Bewilligungen oder Genehmigungen, insbesondere nach den geltenden Gestzen, aber auch im Hinblick auf Brandschutz- oder sonstige spezielle Vorschriften auf eigene Kosten, einzuholen. F\u00fcr das Fehlen allf\u00e4lliger Genehmigungen ist der Vertragspartner verantwortlich und h\u00e4lt Peli diesbez\u00fcglich schadlos. Etwaige Auflagen sind auf Kosten des Vertragspartners zu erf\u00fcllen. Sp\u00e4testens 3 Kalendertage vor Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung sind Peli die ben\u00f6tigten Genehmigungen vorzulegen und die Erf\u00fcllung der entsprechenden Auflagen nachzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist Peli berechtigt, die Durchf\u00fchrung der Veranstaltung zu untersagen. Eine solche Untersagung gilt als Stornierung durch den Vertragspartner, sodass Peli zur Verrechnung der weiter unten festgelegten (verschuldensunabh\u00e4ngigen) Stornogeb\u00fchren berechtigt ist. Weitere Schadenersatzanspr\u00fcche von Peli bleiben dadurch unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p>21.7. Peli ist weiters berechtigt, die Veranstaltung jederzeit zu beenden, sollten beh\u00f6rdliche Auflagen, sonstige Verf\u00fcgungen oder fehlende Genehmigungen und\/oder Handlungen oder Unterlassungen des Vertragspartners, ihm zurechenbarer G\u00e4ste oder auch Dritter die vorzeitige Beendigung erfordern. Punkt 5.6 letzter und vorletzter Satz gelten sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n<p>21.8. F\u00fcr den Fall, dass G\u00e4ste des Vertragspartners andere Veranstaltungen, die in und um Peli stattfinden, durch ungeb\u00fchrliches Verhalten st\u00f6ren oder Personen oder Gegenst\u00e4nde gef\u00e4hrden, ist Peli berechtigt, diese G\u00e4ste der Veranstaltungsr\u00e4umlichkeiten zu verweisen.&nbsp;<\/p>\n<p>21.9. Eine Bewerbung der Veranstaltung durch den Vertragspartner ist nur nach ausdr\u00fccklicher schriftlicher Zustimmung durch Peli (auch betreffend Text und Aufmachung der Bewerbung, mit oder ohne konkrete Verwendung der Bezeichnung Peli, Peli Kastri, WISDOM*) per E-Mail zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>21.10. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass nur im Rahmen des bestehenden Betriebsanlagengenehmigungsbescheides Musik gespielt werden darf. Die daf\u00fcr zu entrichtenden Geb\u00fchren und Abgaben (Lizenzen) tr\u00e4gt der Vertragspartner und h\u00e4lt Peli vollkommen schadlos.<\/p>\n<p>21.11. Um Besch\u00e4digungen vorzubeugen, ist die Anbringung und Aufstellung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenst\u00e4nden im Vorhinein mit Peli abzustimmen und sodann durch hierzu bef\u00e4higte Personen durchf\u00fchren zu lassen. Alle feuerpolizeilichen Brandschutzbestimmungen sowie s\u00e4mtliche sonstigen gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten. Mitgebrachte Ausstellungs- und sonstige Gegenst\u00e4nde, eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind nach Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner dieser Regelung nicht nach, so hat Peli das Recht, eine Entfernung, Entsorgung und\/oder (sofern notwendig) kostenpflichtige Lagerung vorzunehmen. Ist die Entfernung mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohem Aufwand verbunden, so hat Peli die M\u00f6glichkeit, die Gegenst\u00e4nde in den R\u00e4umlichkeiten zu belassen und f\u00fcr die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete zu berechnen. Peli bleibt der Nachweis eines h\u00f6heren Schadens unbenommen.<\/p>\n<p>21.12. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen eingebracht, so bedarf es vor Anschluss an das Stromnetz der schriftlichen Zustimmung von Peli. Der anfallende Stromverbrauch wird nach den g\u00fcltigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet, wie das Versorgungsunternehmen sie Peli belastet. Eine pauschale Erfassung und Berechnung steht Peli frei. Durch Anschluss auftretende St\u00f6rungen oder Defekte an den technischen Anlagen von Peli und seinen Eirichtungen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner hat nach schriftlicher Zustimmung von Peli auch die M\u00f6glichkeit, eigene Telefon-, Telefax- und Daten\u00fcbertragungseinrichtungen zu verwenden. Daf\u00fcr kann Peli Anschluss- und Verbindungsentgelte in Rechnung stellen. Der Vertragspartner hat die Betriebssicherheit der Ger\u00e4te zu gew\u00e4hrleisten und auf Verlangen Peli nachzuweisen.<\/p>\n<p>21.13. Beschafft Peli f\u00fcr den Vertragspartner technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt Peli im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet f\u00fcr die pflegliche Behandlung und ordnungsgem\u00e4\u00dfe R\u00fcckgabe dieser Einrichtungen und stellt Peli von allen Anspr\u00fcchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei. Eine Haftung Pelis wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder einer Mangelhaftigkeit der beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>22. R\u00fccktritt vom Veranstaltungsvertrag durch den Vertragspartner bzw. Reduktion des Vertragsumfanges \u2013 Stornogeb\u00fchr<\/b><\/p>\n<p>22.1. Bei Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges (welche jedenfalls schriftlich, per E-Mail ausreichend, zu erfolgen hat) nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages ist der Vertragspartner, ausgenommen in F\u00e4llen H\u00f6herer Gewalt und sofern von Peli schuldhaft zu vertreten, zur Leistung der nachfolgend genannten Zahlungen als \u201eStornogeb\u00fchr\u201c verpflichtet. Eine g\u00e4nzliche oder teilweise Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges von Buchungen durch den Vertragspartner nach Abschluss des Veranstaltungsvertrages bis sp\u00e4testens 3 Monate vor dem Anreisetag ist kostenfrei m\u00f6glich; allenfalls davor geleistete Anzahlungen verbleiben aber jedenfalls bei Peli und gelten in diesem Fall in selber H\u00f6he als anwendbare Stornogeb\u00fchr. Stornierte Raummieten und sonstige Lieferungen und Leistungen k\u00f6nnen von Peli an Dritte vergeben werden, ohne dass sich der sich daraus ergebende Vorteil f\u00fcr das Peli auf die H\u00f6he der Stornogeb\u00fchr auswirkt. Die Stornogeb\u00fchr betr\u00e4gt:<\/p>\n<p>80% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer, wenn die Stornierung des Veranstaltungsvertrages sp\u00e4ter als 80 Kalendertage ab Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung Peli zugeht. Bei Veranstaltungen, die weniger als 8 Stunden an einem Tag dauern, gilt die Stornogeb\u00fchr ab 7 Tagen vor Beginn.<br>Eine Stornierung sp\u00e4ter als 3 Tage vor Beginn des Ersten Kalendertages der (auch 1t\u00e4gige) Veranstaltung ist unzul\u00e4ssig, die Stornogeb\u00fchr betr\u00e4gt in diesem Fall 100% der vereinbarten und von der Stornierung des Veranstaltungsvertrages betroffenen Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer und bereits von Peli geleisteter Zahlungen\/Buchungen.<br>22.2. Die Geltendmachung dar\u00fcberhinausgehender Schadenersatzanspr\u00fcche bleibt Peli unbenommen. Sollten bereits Teilzahlungen\/Anzahlungen eingegangen sein, so werden diese einbehalten und auf die Stornogeb\u00fchr in Anrechnung gebracht.<\/p>\n<p>22.3. Bei einer nachtr\u00e4glichen Reduktion der Personenzahl einer gebuchten Veranstaltung durch den Vertragspartner werden 100% der vereinbarten Vertragssumme zuz\u00fcglich allf\u00e4lliger Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Im umgekehrten Falle einer Erh\u00f6hung der Personenzahl erh\u00f6ht sich die Vertragssumme nach Ma\u00dfgabe der zus\u00e4tzlich anwesenden Teilnehmer gem\u00e4\u00df der g\u00fcltigen Preise von Peli zum Zeitpunkt der Veranstaltung.<\/p>\n<p>22.4. Saisonbedingt (z.b: Sommerseminare, Eventtage, etc.) k\u00f6nnen gesonderte Stornobedingungen nach den von Peli im Rahmen der Buchung bekanntgegebenen Bedingungen zur Anwendung gelangen.<\/p>\n<p>22.5. In Abweichung und erg\u00e4nzend zu oben beschriebenen F\u00e4llen einer (allenfalls teilweisen) Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges gilt als vereinbart, dass Peli zus\u00e4tzlich zu den oben&nbsp; genannten Stornogeb\u00fchren zur Verrechnung des Ersatzes folgender Aufwendungen berechtigt ist:<\/p>\n<p>s\u00e4mtliche Drittkosten, die Peli in Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag erwachsen sind und von Peli (in Erwartung der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen) \u00fcbernommen wurden und die nicht r\u00fcckerstattungsf\u00e4hig sind;<br>s\u00e4mtliche Spesen, die von Peli im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag bezahlt wurden;<br>s\u00e4mtliche Anzahlungen in angemessener H\u00f6he, die Peli in Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag an dritte Anbieter geleistet hat, soweit diese nicht zur\u00fcckverlangt werden k\u00f6nnen; und <br>s\u00e4mtliche Stornogeb\u00fchren, die von dritten Anbietern im Hinblick auf die vertraglichen Verpflichtungen von Peli gegen\u00fcber solchen Dritten im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsvertrag eingehoben werden.<br>Die Verrechnung der oben genannten Aufwendungen erfolgt, soweit m\u00f6glich, gegen Nachweis.<\/p>\n<p>22.6. Jede Stornierung des Veranstaltungsvertrages bzw. Reduktion des Vertragsumfanges ist schriftlich bekannt zu geben (per E-Mail ausreichend). Der Eingang wird von Peli schriftlich best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><b>23. R\u00fccktritt durch Peli<br><\/b>23.1. Sieht der Veranstaltungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde diese Anzahlung vom Vertragspartner nicht oder nicht fristgerecht geleistet, kann Peli unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen vom Veranstaltungsvertrag zur\u00fccktreten.<\/p>\n<p>23.2. Peli ist nach den gesetzlichen Regelungen zum R\u00fccktritt vom Veranstaltungsvertrag bzw. zur K\u00fcndigung des Veranstaltungsvertrages aus wichtigem Grund unter schriftlicher Nachfristsetzung (per E-Mail ausreichend) von nicht mehr als 3 Kalendertagen berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:<\/p>\n<p>der Vertragspartner eine f\u00e4llige Leistung nicht erbringt;<br>die Erf\u00fcllung des Veranstaltungsvertrages wegen h\u00f6herer Gewalt (einschlie\u00dflich Unwetter, Unwetterwarnungen, Sicherheitsbedenken aufgrund h\u00f6herer Gewalt, Pandemien und beh\u00f6rdlicher Anordnungen als Folge solcher Pandemien, einschlie\u00dflich COVID-19) , Streik oder anderer von Peli nicht zu vertretender Umst\u00e4nde unm\u00f6glich ist;<br>der Vertragspartner irref\u00fchrende oder falsche Angaben \u00fcber sich und\/oder ihm zurechenbare G\u00e4ste macht;<br>der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist;<br>der Vertragspartner den Namen von Peli mit werbenden Ma\u00dfnahmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht;<br>der Vertragspartner vertragsgegenst\u00e4ndliche R\u00e4umlichkeiten ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Peli untervermietet werden oder sonst wie einem Dritten zur Nutzung \u00fcberl\u00e4sst;<br>der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten R\u00e4umen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch r\u00fccksichtsloses, anst\u00f6\u00dfiges oder sonst grob ungeh\u00f6riges Verhalten gegen\u00fcber Peli oder seinen Mitarbeitern oder den im Hotel aufh\u00e4ltigen G\u00e4sten oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegen\u00fcber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die k\u00f6rperliche Integrit\u00e4t schuldig macht, wobei Versuch und begr\u00fcndeter Verdacht gen\u00fcgt;<br>der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die \u00fcber die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pfleged\u00fcrftig wird; oder<br>die Inanspruchnahme der gebuchten Lieferungen und Leistungen nach freiem Ermessen von Peli geeignet ist oder sein kann, die Sicherheit oder das Ansehen von Peli in der \u00d6ffentlichkeit zu gef\u00e4hrden.<br>23.3. Anspr\u00fcche von Peli auf Ersatz des durch die Vertragsaufhebung\/K\u00fcndigung entstandenen Schadens bleiben unber\u00fchrt aufrecht.<\/p>\n<p><b>24. Beistellung eines Ersatzveranstaltungsraumes<br><\/b>24.1. Der Vertragspartner und die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haben keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter R\u00e4umlichkeiten von Peli. Sofern der Vertragspartner nicht Verbraucher ist, kann Peli dem Vertragspartner einen ad\u00e4quate Ersatzveranstaltungsraum mit jedenfalls gleichwertigem oder h\u00f6herem Standard zur Verf\u00fcgung stellen, wenn dies sachlich gerechtfertigt und den dem Vertragspartner zurechenbaren G\u00e4sten nicht g\u00e4nzlich unzumutbar ist.<\/p>\n<p>24.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die reservierten R\u00e4ume unbenutzbar geworden sind, eine von Peli nicht grob verschuldete \u00dcberbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Ma\u00dfnahmen diesen Schritt zwingend bedingen.<\/p>\n<p>24.3. Peli wird den Vertragspartner unverz\u00fcglich schriftlich (per E-Mail ausreichend) sp\u00e4testens 7 Kalendertage vor Beginn des Ersten Tages der Veranstaltung \u00fcber eine allenfalls notwendige Unterbringung in einer Ersatzunterkunft informieren und notwendige Fahrten vom Peli zum Ersatzveranstaltungsraum und retour jeweils unentgeltlich zur Verf\u00fcgung stellen. Dar\u00fcber hinaus stehen dem Vertragspartner sowie den dem Vertragspartner zurechenbaren G\u00e4sten weitergehender Ersatz f\u00fcr zus\u00e4tzliche Aufwendungen zu, soweit sie durch die r\u00e4umliche Verschiebung in den genannten Ersatzveranstaltungsraum kausal verursacht wurden.<\/p>\n<p>24.4. Lehnt der Vertragspartner die Unterbringung in einen Ersatzveranstaltungsraum binnen 4 Kalendertagen nach Bekanntgabe durch Peli schriftlich (wiederum per E-Mail ausreichend) ab, so gilt der Veranstaltungsvertrag als aufgehoben und alle bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertragspartner erbrachten Zahlungen im Zusammenhang mit dem aufgel\u00f6sten Veranstaltungsvertrag sind binnen Wochenfrist nach Aufhebung von Peli zur\u00fcck zu \u00fcberweisen. Im umgekehrten Fall gilt der angebotene Ersatzveranstaltungsraum als vom Vertragspartner akzeptiert. Peli kann einen solchen R\u00fccktritt durch den Vertragspartner auch einseitig wieder abwenden, wenn Peli auf die aus obigen Bestimmungen resultierende r\u00e4umliche Verschiebung in einen Ersatzveranstaltungsraum binnen 24 Stunden ab Zugang der Ablehnung derselben durch den Vertragspartner schriftlich (per E-Mail ausreichend) gegen\u00fcber dem Vertragspartner verzichtet.<\/p>\n<p><b>25. Rechte von Peli<br><\/b>25.1. Die Reinigung von \u00fcber den gew\u00f6hnlichen Gebrauch in Hotelr\u00e4umlichkeiten hinausgehenden Verunreinigungen von Einrichtungsgegenst\u00e4nden oder sonstigen Teilen des Areal, bzw. die entsprechenden Kosten deren Reparatur sowie, sofern notwendig, deren Austausches (zum Neuwert) k\u00f6nnen von Peli an den Vertragspartner in Rechnung gestellt werden. Vertragspartner und die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (sofern vollj\u00e4hrig und direkt pers\u00f6nlich verantwortlich) haften wiederum in Soldiarschuld.<\/p>\n<p>25.2. Peli kann dem Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten aus begr\u00fcndetem Anlass Hausverbot erteilen.<\/p>\n<p>26. Haftung von Peli f\u00fcr Sch\u00e4den oder Verlust an eingebrachten Gegenst\u00e4nden<br>26.1. F\u00fcr eingebrachte Gegenst\u00e4nde des Vertragspartners und\/oder der ihm zurechenbaren G\u00e4ste gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Peli haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (und damit abh\u00e4ngig von den dort normierten Voraussetzungen). Der Ersatzanspruch erlischt jedoch, wenn der Schaden nicht sofort ab Kenntnis Peli angezeigt wird. Kostbarkeiten, Geld oder Wertpapiere sind nach vorheriger schriftlicher Best\u00e4tigung seitens Peli kostenfrei zu deponiebar, widrigenfalls die Haftung von Peli, soweit eine solche Hinterlegung zumutbar ist, ausgeschlossen gilt. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren, Taschen und Handies kann von Peli ohne Grund abgelehnt werden, insbesondere wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenst\u00e4nde handelt, als Vertragspartner und\/oder G\u00e4ste gew\u00f6hnlich in Verwahrung geben. Der Vertragspartner und dessen zurechenbare G\u00e4ste verpflichten sich Wertgegenst\u00e4nde nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder an f\u00fcr Tiere und Menschen leicht zug\u00e4ngliche Orten (insbesondere Terrasse, Plattform, etc) zu hinterlegen. Diesbez\u00fcglich h\u00e4lt sich Peli von jeder Haftung frei.<\/p>\n<p>26.2. Zur\u00fcckgebliebene Gegenst\u00e4nde des Vertragspartners gelten nicht als von Peli verwahrt bzw. vom Vertragspartner eingebracht und werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Peli bewahrt diese Gegenst\u00e4nde&nbsp; max 3 Monate gegen Kostenersatz oder Lagergeb\u00fchr bei Drittlagerung auf. Danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, den lokalen Autorit\u00e4ten \u00fcbergeben.<\/p>\n<p>26.3. Versicherungsschutz f\u00fcr eingebrachte Gegenst\u00e4nde besteht seitens Peli nicht oder nur eingeschr\u00e4nkt nach Ma\u00dfgabe zwingender gesetzlicher Bestimmungen. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung ist ausschlie\u00dflich Sache des Vertragspartners.<\/p>\n<p><b>27. Haftung des Vertragspartners sowie von Peli (soweit nicht nach Punkt 10 dieser AGB oben)<br><\/b>27.1. Der Vertragspartner sowie die ihm zurechenbaren G\u00e4ste (letztere soweit vollj\u00e4hrig und direkt kausal verantwortlich) haften gegen\u00fcber in Gesamtschuld (Soldiarschuld) Peli f\u00fcr s\u00e4mtliche Sch\u00e4den, die von Ihnen selbst (einschlie\u00dflich nicht vollj\u00e4hriger G\u00e4ste) oder durch Dritte, die wiederum dem Vertragspartner und\/oder den ihm zurechenbaren G\u00e4sten zuzurechnen sind, schuldhaft zu vertreten sind.<\/p>\n<p>27.2. Die Haftung von Peli gegen\u00fcber Verbrauchern f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit wird, mit Ausnahme von Personensch\u00e4den, g\u00e4nzlich ausgeschlossen. Die Haftung gegen\u00fcber Verbrauchern f\u00fcr entgangenen Gewinn oder sonstige Verm\u00f6genssch\u00e4den (auch als Folge eines Personenschadens) im Rahmen der leichten Fahrl\u00e4ssigkeit wird ebenfalls ausgeschlossen.<\/p>\n<p>27.3. Peli haftet gegen\u00fcber Unternehmern f\u00fcr alle gesetzlichen und vor-, haupt- bzw. nebenvertraglichen Anspr\u00fcche wiederum mit Ausnahme von Personensch\u00e4den grunds\u00e4tzlich nur bei vors\u00e4tzlichem oder grob fahrl\u00e4ssigem Verhalten. Die Haftung f\u00fcr entgangenen Gewinn, mittelbare Sch\u00e4den und Mangelfolgesch\u00e4den wird gegen\u00fcber Unternehmern, au\u00dfer bei krass grober Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz, ausgeschlossen. Die Haftungssumme ist gegen\u00fcber Unternehmern, bei einfach grober Fahrl\u00e4ssigkeit, mit dem dreifachen Wert der jeweils vereinbarten Vertragssumme, jedenfalls aber mit der jeweils verf\u00fcgbaren Haftpflichtversicherungssumme des Peli betraglich begrenzt.<\/p>\n<p>27.4. Haftungsausschl\u00fcsse und -beschr\u00e4nkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erf\u00fcllung seiner Vertragspflichten durch Peli eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n<p>27.5. S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche des Vertragspartners, gegen Peli aus oder im Zusammenhang mit dem jeweiligen Veranstaltungsvertrag verj\u00e4hren (i) 12 Monate ab Kenntnis von Schaden und Sch\u00e4diger, sowie (ii) jedenfalls nach Ablauf von 12 Monaten ab Beginn des Ersten Kalendertages der Veranstaltung, was immer aus (i) oder (ii) fr\u00fcher ist. F\u00fcr Verbraucher nach dem Konsumentenschutzgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>27.6. Bei Verwendung der zug\u00e4nglichen Stellpl\u00e4tze f\u00fcr Kraftfahrzeuge auf dem Areal von Peli oder an \u00f6ffentlichen Parkpl\u00e4tzen erfolgt diese auf eigene Gefahr des Vertragspartners bzw. der ihm zurechenbaren G\u00e4ste; jede diesbez\u00fcgliche Haftung von Peli gilt in diesem Zusammenhang als ausgeschlossen.<\/p>\n<p><b>28. Tierhaltung<br><\/b>28.1. Tiere d\u00fcrfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Peli und allenfalls gegen eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung in das Areal von Peli Kastri\/Peli gebracht werden.<\/p>\n<p>28.2. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste sind in Soldiarschuld verpflichtet, ein mitgebrachtes Tier w\u00e4hrend des Aufenthaltes ordnungsgem\u00e4\u00df zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf eigene Kosten durch daf\u00fcr geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen. Tiere d\u00fcrfen sich nicht unbeaufsichtigt am Gel\u00e4nde aufhalten. Hunde haben in allen Hotelbereichen Bei\u00dfkorb und Leine zu tragen.<\/p>\n<p>28.3. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haben \u00fcber eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch m\u00f6gliche durch Tiere verursachte Sch\u00e4den deckt, zu verf\u00fcgen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist \u00fcber Aufforderung an Peli zu erbringen. Der Vertragspartner bzw. die ihm zurechenbaren G\u00e4ste haften gegen\u00fcber Peli zur ungeteilten Hand f\u00fcr s\u00e4mtliche Schaden, die mitgebrachte Tiere verursachen. Der Schaden umfasst insbesondere auch s\u00e4mtliche Ersatzleistungen, die Peli gegen\u00fcber Dritten zu erbringen hat (einschlie\u00dflich damit verbundener Kosten).<\/p>\n<p>28.4. Im Olivenhain und dem Gemeinschaftraum d\u00fcrfen sich keine Tiere aufhalten.<\/p>\n<p><b>29. Gerichtsstand und Rechtswahl<br><\/b>29.1. Diese AGB sowie der Veranstaltungsvertrag unterliegen \u00f6sterreichischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung und gelten als ausgeschlossen.<\/p>\n<p>29.2. F\u00fcr alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB sowie dem Veranstaltungsvertrag ergeben oder die sich auf deren Verletzung, Aufl\u00f6sung oder Nichtigkeit beziehen, ist ausschlie\u00dflich das in Handelssachen zust\u00e4ndige Gericht in Wien zust\u00e4ndig.<\/p>\n<p>29.3. Wurde der Veranstaltungsvertrag mit einem Vertragspartner, der Verbraucher ist und seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt in \u00d6sterreich hat oder in \u00d6sterreich besch\u00e4ftigt ist, geschlossen, k\u00f6nnen Klagen gegen den Verbraucher gem\u00e4\u00df \u00a7 14 Abs 1 KSchG ausschlie\u00dflich bei dessen allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz, gew\u00f6hnlicher Aufenthaltsort oder Besch\u00e4ftigungsort des Verbrauchers) eingebracht werden. Bei grenz\u00fcberschreitenden Streitigkeiten unter EuGVVO-Mitgliedstaaten richtet sich die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr Verbraucher nach den Art 15 ff EuGVVO. Hat der beklagte Verbraucher weder einen Wohnsitz noch eine Niederlassung im Sinne von Art 15 Abs 2 EuGVVO in einem Mitgliedstaat, so bestimmt sich die Zust\u00e4ndigkeit gem\u00e4\u00df Art 4 Abs 1 EuGVVO vorbehaltlich der Art 22 bis 23 EuGVVO nach nationalem Recht.<\/p>\n<p>29.4. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser AGB sowie auch des Veranstaltungsvertrages k\u00f6nnen ausschlie\u00dflich in Schriftform (per E-Mail ausreichend, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig) erfolgen. Einseitige \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen durch den Vertragspartner sind jedenfalls unwirksam.<\/p>\n<p><b>30. Sonstiges<br><\/b>30.1. Sollten einzelne Punkte dieser AGB unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt das nicht die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen und die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr nach dem (wirtschaftlichen) Sinn und Zweck am n\u00e4chsten kommt, zu vereinbaren. Im Falle sonstiger Regelungsl\u00fccken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n<p>30.2. Bei Berechnung einer Frist, welche nach Kalendertagen bestimmt ist, wird jener Kalendertag nicht mitgerechnet, in welchem der Zeitpunkt oder das Eintreten f\u00e4llt, nach der sich der Anfang der Frist richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf denjenigen Kalendertag der Woche oder des Monates, welcher durch seine Benennung oder Zahl dem Kalendertag entspricht, von welchem die Frist zu z\u00e4hlen ist. Fehlt dieser Kalendertag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Kalendertage.&nbsp;<span style=\"background-color: unset; color: unset; font-family: Montserrat; text-align: var(--text-align);\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Die AGBs der Page &#8220;Olive&#8221;, sowie Webshop, sehen sie auf <a href=\"https:\/\/www.alt.pelikastri.com\/\">PELI OLIVE (alt.pelikastri.com)<\/a><\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-075fb3e e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"075fb3e\" data-element_type=\"container\" data-settings=\"{&quot;position&quot;:&quot;fixed&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-46af26b elementor-align-right elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"46af26b\" data-element_type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation_mobile&quot;:&quot;fadeIn&quot;}\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"#top\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">zur\u00fcck nach oben<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGBs \u2013 PELI KASTRI ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN DES PELI KASTRI BETREFFEND BEHERBERGUNG (Fassung Juli 2023) 1. Geltungsbereich1.1. Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen, welche die IKE Athina mit dem Sitz in Griechenland, Kastri, eingetragen&nbsp; unter AFM 801407844,&nbsp;(im Folgenden \u201ePeli\u201c) gegen\u00fcber dem Gast und seinen jeweiligen Begleitpersonen, welche Lieferungen und Leistungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"elementor_header_footer","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"class_list":["post-4435","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4435","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4435"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4435\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":6844,"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/4435\/revisions\/6844"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/pelikastri.com\/el\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4435"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}